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Urteil wegen Schädigung von Vieh

Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Amtsträgers (praepositus) auf Klage einer Person gegen einen Mann wegen Schädigung ihres Viehs durch auseinandertreiben. Nach Befragung urteilt die Versammlung, dass sich der Beklagte durch gemeinsam mit Eidhelfern erbrachte Eidesleistung von dieser Klage befreien kann.

ES BEGINNT EIN URTEIL

Der Soundso kam in die Stadt Angers vor den praepositus Soundso und die übrigen Männer, die seine Beisitzer waren, und klagte gegen einen anderen Mann namens Soundso, dass er durch dessen treibendenHedaRufe Vieh verloren hätte und von demselben Vieh einige durch dessen Treiberei gestorben seien und er dieselben Tiere gehäutet hätte, nachdem sie gestorben waren. Man befragte denselben Soundso, der wegen diesem Fall eine Antwort geben musste. Und derselbe Soundso antwortete folgendermaßen, dass er dessen Vieh niemals getrieben hätte, oder er dasselbe Vieh durch seine Treiberei verlorenen hätte oder sie jemals von seiner Hand gehäutet worden wären. Unter solchen Umständen erschien es demselben praepositus und denjenigen, die bei ihm waren, gut, dass derselbe Soundso in soundsovielen Nächten mit soundsovielen Männern in der Kirche des Herrn Soundso seine Unschuld beschwören müsse. Wenn er im Stande wäre dies zu tun, soll sich derselbe Soundso in diesem Fall zurückhalten; wenn er das aber nicht können sollte, muss er sich um die Entschädigung bemühen, welche auch immer das Gesetz in diesem Fall vorsieht.