Selbstverkauf eines Ehepaares mit ihrem Besitz an einen Herrn und seine Gattin.
ES BEGINNT EIN VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An meinen prächtigen Herrn [und] Bruder2 Vermutlich handelt es sich bei fratri um eine Anrede im christlichen Sinn. Die Erwähnung der Ehefrau und das Fehlen des häufig für Geistliche gebrauchten Epithetons venerabilis lassen allerdings auch einen Geistlichen niederen Weihegrades möglich erscheinen. Soundso und seine Gattin3 Auffällig ist hier der parallele Gebrauch der beiden bedeutungsgleichen Termini cogive und coniux, wobei die vermeintlich höherrangige Frau (die des Käufers) als coniux angesprochen wird (In