Freilassung von Todes wegen einer Person in den Status der vollen Freiheit und Unterstellung derselben unter den Schutz eines Heiligen.
ES BEGINNT EINE FREILASSUNG1 Die ingenuitas bezeichnet eigentlich den Stand der Freigeborenen und wird hier als Begriff für den Rechtsakt gebraucht, mit dem eben jener Zustand bei einem Unfreien (nachträglich) herbeigeführt wird, wörtl. also eine „Freigeborenmachung“. Seit der Spätantike konnten Freilassungen in unterschiedlichster Form stattfinden: in Kirchen, vor Amtsträgern, durch Brief, Testament oder anders mitgeteilte Willenserklärung. Entscheidend war dabei die Anwesenheit von Zeugen. Vgl. dazu
An unseren allerliebsten Soundso ich der Soundso. Du sollst wissen, dass wir Dich für unser Ansehen bei Gott, und für mein Seelenheil und als Lohn für die Ewigkeit vom2 Das ad steht für ein ab; zur Vermischung von ad und ab