Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten an bestimmten Orten, vor dem Pfalzgrafen, den
VOLLMACHT, DASS DER EHEMANN EINE ANGELEGENHEIT SEINER GATTIN VERFOLGE1 Es handelt sich um eine überarbeitete Fassung von
Alte Sitte und Römisches Gesetz erklären als Autorität, dass jeder, der eine Angelegenheit seiner Gattin verfolgt, obgleich er der Ehemann sein mag, nichts tun soll außer dem, was ihm jene durch eine Vollmacht zur Ausführung anvertraut haben mag2
Da mich die Schlichtheit beherrscht, dass ich in keinster Weise in der Lage bin, meine Angelegenheiten und Rechtssachen zu betreiben, bitte ich Dich, oh mein liebster Mann namens Soundso, und ersuche deine Liebe darum, damit Du alle meinen Angelegenheiten und Rechtssachen, wohin auch immer Du gehst, an Dich ziehen kannst3 Vgl. dazu
Und damit diese Sache noch beständiger sei, gefiel mir dies, dass sie von meiner Hand ...9 Der Rest des Dokuments ist nicht erhalten.