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Tours-Überarbeitung 4 (deu)

Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten

Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten an bestimmten Orten, vor dem Pfalzgrafen, den missi und allen anderen Amtsträgern zu verfolgen.

VOLLMACHT, DASS DER EHEMANN EINE ANGELEGENHEIT SEINER GATTIN VERFOLGE

Alte Sitte und Römisches Gesetz erklären als Autorität, dass jeder, der eine Angelegenheit seiner Gattin verfolgt, obgleich er der Ehemann sein mag, nichts tun soll außer dem, was ihm jene durch eine Vollmacht zur Ausführung anvertraut haben mag, daher also ich in Gottes Namen die Soundso, Tochter des Soundso, an Dich, oh mein allersüßester Gatte Soundso.

Da mich die Schlichtheit beherrscht, dass ich in keinster Weise in der Lage bin, meine Angelegenheiten und Rechtssachen zu betreiben, bitte ich Dich, oh mein liebster Mann namens Soundso, und ersuche deine Liebe darum, damit Du alle meinen Angelegenheiten und Rechtssachen, wohin auch immer Du gehst, an Dich ziehen kannst. Das heißt, Du sollst sie sowohl in den Gauen Soundso und Soundso als auch in den Städten Soundso und Soundso und in den folgenden Dörfern ... sowie vor den Pfalzgrafen oder den umherziehenden Abgesandten und sämtlichen Amtsträgern aller Gerichte, an Dich ziehen können, wohin auch immer Du kommst. Du sollst in allen Belangen die Macht haben, um gerichtlich zu verfolgen, zu verhandeln und gegen [jeden] zu klagen, den Du willst. Und was auch immer von Dir entschieden werden wird, soll durch mich gültig und anerkannt sein.

Und damit diese Sache noch beständiger sei, gefiel mir dies, dass sie von meiner Hand ...