Übertragung (
PRESTARIE1 Als prestaria wurde das im Zusammenhang mit einer prekariatischen Landleihe vom Verleiher ausgestellte Dokument bezeichnet. Sie zeichnete den Rechtsvorgang aus Perspektive des Verleihers auf und bildete damit das Gegenstück zur gleichzeitig vom Leihnehmer ausgestellten precaria. Mitte des 9. Jahrhunderts scheint diese Distinktion außer Gebrauch gekommen zu sein. In der Folge konnte prestaria oft synonym zu precaria verwendet werden. Vgl.
Soundso, Erzbischof der heiligen Kirche von Sens.
Wir sind mit dem Rat meiner Kanoniker2 Bei den frühmittelalterlichen Kanonikern handelte es sich um die auf der Matrikelliste einer Kirche stehenden und von dieser ihren Unterhalt beziehenden Kleriker. Diese Klerikergemeinschaften erhielten unter den Karolingern mit der institutio canonicorum ein eigenes Regelwerk, das sich jedoch erst in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts zu einer autoritativen Norm entwickelte Vgl.
Wir haben dieses Schreiben eigenhändig unterzeichnet und eine Bekräftigung durch unsere Kanoniker angeordnet.


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