Schreiben eines Bischofs an einen anderen wegen einer dem Absender gehörenden, aber im Sprengel des Empfängers liegenden Kirche mit der Bitte, bestimmte dieselbe Kirche betreffende Zuständigkeiten zu klären.
In Christi Namen. Ich, Bischof Soundso, richte einen ergebenen Gruß an Bischof Soundso, unseren Freund.
Wir sagen Euch Dank für Eure Liebe, die Ihr Eurem Getreuen entgegenzubringen geruhtet, und auch unserer Gemeinschaft, die sich in dem befestigten Ort befindet, den man Soundso nennt. Ihr habt nämlich gehandelt, wie es der Apostel empfahl, als er sagte: „Predige das Wort, bestehe fest darauf, ob gelegen, ob ungelegen“ – gelegen für die Willigen, ungelegen für die Unwilligen. Wer nämlich in die Fußstapfen der Apostel tritt, wird sich für immer am Licht erfreuen. Ich bitte Euch demütig darum, [dass] Ihr uns durch einen Brief darin anleitet, wo ich in Eurem Sprengel und in denjenigen Euren Kirchen, die wir innehaben, von selbst die Messe feiern darf; ob es uns gestattet ist zu predigen, ob [wir] bessern [dürfen], ob [wir] anleiten [dürfen], ob [wir] Kirchen errichten [dürfen], ob [wir] firmen1 Neben der Taufe stellt die Firmung im Mittelalter den zweiten Aufnahmeritus in die christlichen Kirchen dar. Es handelt sich hierbei um die Spende des hl. Geistes, die im Frühmittelalter in der Regel durch Handauflegen (präbaptismal) oder Chrisamsalbung (postbaptismal) im Rahmen einer Messefeier vollzogen wurde. Zur Entwicklung der Firmung vgl.


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