Belegschreiben über ein bedingtes Urteil mit Anordnung eines Eides mit Eidhelfern für eine Frau durch ein Grafengericht, nachdem diese Frau vom Vogt eines Klosters wegen Vernachlässigung des Kolonendienstes angeklagt war.
BELEGSCHREIBEN ÜBER EINE ZUGESPROCHENE KOLONIN1 Bei den frühmittelalterlichen Kolonen (coloni) handelte es sich um Landpächter, die als rechts- und geschäftsfähige Freie galten, jedoch an einen Grundherrn gebunden waren, diesem Abgaben und Dienste schuldeten und oftmals den Unfreien bezüglich Strafen gleichgestellt waren. In den karolingischen Kapitularien werden sie von den Unfreien geschieden und oftmals den Halbfreien wie Liten oder Freigelassenen zugeordnet. Vgl. dazu insb.
Ein Mann namens Soundso trat als Vogt2 Beim advocatus der fränkischen Zeit handelte es sich zunächst um einen Rechtsbeistand, der den Besteller vor Gericht oder bei Rechtsgeschäften unterstützte. Seit Mitte des 7. Jahrhunderts tritt der advocatus vor allem als Prozessvertreter von Klerikern und Kirchen in Erscheinung. Unter Karl dem Großen wurde die Bestellung von advocati für Kirchen und Klöster verbindlich. Die Bestellung dieser advocati, oft mehrere für jedes Kloster oder Kirche, erfolgte teilweise in Kooperation von Vertretern der Kirche und dem örtlichen Grafen, teilweise durch die königlichen missi. Mit der Verstetigung des Amtes und der zunehmenden Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche der advocati entwickelte sich die Advokatur zum festen Amt, aus dem die Vogtei hervorging. Vgl.


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