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Urteil wegen Streit um Kolonendienstpflicht

Belegschreiben über ein bedingtes Urteil mit Anordnung eines Eides mit Eidhelfern für eine Frau durch ein Grafengericht, nachdem diese Frau vom Vogt eines Klosters wegen Vernachlässigung des Kolonendienstes angeklagt war.

BELEGSCHREIBEN ÜBER EINE ZUGESPROCHENE KOLONIN

Ein Mann namens Soundso trat als Vogt des heiligen Soundso vom Kloster des heiligen Soundso und des Abtes Soundso von eben diesem Kloster am Tag Soundso bei einer öffentlichen Gerichtsversammlung vor den vir illuster Graf Soundso und vor die zahlreichen Personen, die unten bekräftigt haben, die ebendort anwesend waren, um von allen Rechtsfälle anzuhören und im Namen Gottes mit gerechten Urteile zu beschließen, und verklagte ebendort eine Frau namens Soundso. Er klagte gegen sie, indem er sagte, dass ihr verstorbener Großvater namens Soundso und ihr verstorbener Vater Soundso Kolonen des heiligen Soundso auf dem Landgut Soundso gewesen wären und dieselbe Frau verpflichtet wäre, Kolonin zu sein, und in böser Weise vom Dienst als Kolonin für dasselbe Gotteshaus geflohen sei. Dieselbe Frau war persönlich anwesend und wurde angesichts dieser Umstände von denselben Personen befragt, ob dieser Sachverhalt der Wahrheit entsprochen habe, oder nicht; und dieselbe verneinte dies heftig in jeder Hinsicht und sagte folgendes: Dass ihr verstorbener Großvater Soundso und ihr verstorbener Vater Soundso niemals Kolonen des heiligen Soundso auf dem Landgut Soundso gewesen seien und dass sie selbst überhaupt niemals durch ihr Haupt zum Dienst als Kolonin für dasselbe Gotteshaus verpflichtet gewesen ist, sondern von Vater und von Mutter wirklich als Freie geboren und gezeugt worden sei. Angesichts dieser Umstände wurde ihr von denselben Personen folgendes beschieden: Dass sie mit zwölf Männern aus ihrer Verwandtschaftacht vom Vater und vier von Seiten ihrer Mutter, falls diese noch nicht verstorben sind, und falls diese bereits verstorben sind, mit zwölf guten Salfrankenwährend eben jener Gerichtsversammlung, bei der nächsten Gerichtsversammlung, die derselbe Graf ebendort abhält, über dem Alter des heiligen Soundso dies beschwören muss: Dass ihr verstorbener Großvater Soundso und ihr verstorbener Vater Soundso niemals Kolonen des heiligen Soundso vom Kloster Soundso auf dem Landgut Soundso gewesen seien und sie selbst überhaupt niemals durch ihr Haupt zum Dienst als Kolonin für dasselbe Gotteshaus verpflichtet war. Und wenn sie das bei jenem Termin, der oben eingetragen ist, beschwören kann, soll sie vor dieser Angelegenheit geschützt und sicher leben; wenn sie es aber nicht kann, muss sie sich demselben Gotteshaus zuerkennen.

Gegeben da und da.