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Urteil wegen Streit um Kolonendienstpflicht

Belegschreiben über die Zuerkennung und Übergabe eines Mannes als Kolone an ein Kloster, nachdem dieser Mann vom Vogt des Klosters wegen Vernachlässigung des Kolonendienstes vor einem Königsbotengericht verklagt worden war.

ZUERKENNUNGSURTEIL ÜBER EINEN KOLONEN

Als der ehrwürdige Abt Soundso und die viri illustres Soundso und Soundso auf dem Landgut Soundso, im Gau Soundso, wo der Soundso Graf ist, beisammensaßen, um auf Befehl des Herrn und ruhmreichen Königs Soundso Rechtsangelegenheiten von allen anzuhören und im Namen Gottes mit gerechtem Richtspruch zu beenden, kam der Soundso als Vogt des Klosters Soundso und des Abtes Soundso dahin und klagte gegen einen Mann namens Soundso. Er klagte gegen ihn, indem er sagte, dass er dem Kloster des heiligen Soundso und dem Abtes Soundso auf dem Landgut Soundso von Seiten seiner Mutter rechtmäßig als Kolone Dienst leisten müsste und darin nachlässig und säumig sei. Derselbe Mann aber war dabei anwesend und konnte denselben Vorwurf auf keinerlei Weise verneinen und bekannte sich zu diesem Dienst als Kolone; und [der Vikar] übergab denselben Mann eigenhändig an denselben Abt. Darum wurde demselben Vogt in der Angelegenheit des heiligen Soundso und desselben Abts von denselben Königsboten und demselben Grafen und auch denselben Rachimbürgen im Bemühen um Beständigkeit solches beschieden, dass er, da diese Angelegenheit solcherart untersucht und gemäß den Gesetzen entschieden worden war, darin folgendes Zuerkennungsurteil erhalten sollte, dies geschah so auch, sodass er den Soundso für alle Zeiten zu demselben Kolonendienst für den heiligen Soundso auf dem Landgut Soundso zuerkannt bekommen hat und der Rechtsstreit zwischen ihnen in dieser Angelegenheit sei von nun an beigelegt.

Gegeben im Monat Soundso, im Jahre Soundso.