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Urteil wegen Streit um Kolonendienstpflicht

Belegschreiben über die Anordnung eines Eides mit Eidhelfern für einen Mann durch ein Grafengericht, nachdem dieser Mann vom Vogt eines Klosters wegen Vernachlässigung des Kolonendienstes angeklagt war.

URKUNDE WEGEN EINES EIDES

Der Vogt des heiligen Soundso vom Kloster Soundso wie auch des Abtes Soundso vom vorgenannten Kloster Soundso trat in der Burg Soundso bei einer öffentlichen Gerichtsversammlung vor den vir illuster Graf Soundso und zahlreiche andere, die auch dort anwesend waren, und verklagte einen anderen Mann namens Soundso. Er klagte gegen ihn, indem er sagte, dass dessen Vater namens Soundso Kolone des heiligen Soundso auf dem Landgut Soundso gewesen sei, und er selbst demselben Haus Gottes durch sein Haupt den Dienst als Kolone schulde und er darin nachlässig war; und derselbe verneinte dies persönlich heftig und gab solches als seine Antwort, dass er von einem fränkischen Vater gezeugt und von einer fränkischen Mutter geboren worden sei. Darum gelobte er durch seine festuca, einen entsprechenden Eid [zu leisten], und dementsprechend wurde ihm beschieden, dass er dies in diesem Fall mit seinen nächsten Angehörigenacht von Seiten seines Vaters und vier von Seiten seiner Mutter, falls diese noch nicht verstorben sind, und falls diese bereits verstorben sind, mit zwölf solchen Franken, wie er einer zu sein behauptetin der Burg Soundso, in der Kirche des heiligen Soundso, wo auch die übrigen Eide geschehen, in 40 Nächten bei der nächsten Gerichtsversammlung, wenn die Pflicht zur Heerfahrt vorüber ist, beschwören muss.