Belegschreiben über die Zuerkennung und Übergabe eines Mannes als Kolone an ein Kloster, nachdem dieser Mann vom Vogt des Klosters wegen Vernachlässigung des Kolonendienstes verklagt worden war und den vom Grafengericht angeordneten Eid nicht leisten konnte.
BELEGSCHREIBEN ÜBER EINEN ZUERKANNTEN KOLONEN1 Bei den frühmittelalterlichen Kolonen (coloni) handelte es sich um Landpächter, die als rechts- und geschäftsfähige Freie galten, jedoch an einen Grundherrn gebunden waren, diesem Abgaben und Dienste schuldeten und oftmals den Unfreien bezüglich Strafen gleichgestellt waren. In den karolingischen Kapitularien werden sie von den Unfreien geschieden und oftmals den Halbfreien wie Liten oder Freigelassenen zugeordnet. Vgl. dazu insb.
Belegschreiben, darüber und in wessen Gegenwart ein gewisser Mann namens Soundso als Vogt2 Beim advocatus der fränkischen Zeit handelte es sich zunächst um einen Rechtsbeistand, der den Besteller vor Gericht oder bei Rechtsgeschäften unterstützte. Seit Mitte des 7. Jahrhunderts tritt der advocatus vor allem als Prozessvertreter von Klerikern und Kirchen in Erscheinung. Unter Karl dem Großen wurde die Bestellung von advocati für Kirchen und Klöster verbindlich. Die Bestellung dieser advocati, oft mehrere für jedes Kloster oder Kirche, erfolgte teilweise in Kooperation von Vertretern der Kirche und dem örtlichen Grafen, teilweise durch die königlichen missi. Mit der Verstetigung des Amtes und der zunehmenden Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche der advocati entwickelte sich die Advokatur zum festen Amt, aus dem die Vogtei hervorging. Vgl.
[Es geschah] in Anwesenheit derjenigen, die es unten bekräftigt haben.


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