Anfang eines Verkaufsschreibens über den Selbstverkauf eines Mannes an einen anderen, nachdem dieser wegen Pferdediebstahls überführt worden war und die Buße nicht zahlen konnte.
An meinen immerwährenden Herrn ich, nämlich der Soundso.
Da es allgemein bekannt ist, dass es mir, weil ich von feindlicher Seite dazu aufgestachelt wurde, widerfuhr, dass ich ein Pferd, das einem Mann namens Soundso gehört, bei einem schweren Diebstahl1 Der wohl vom germanischen taka „nehmen“ abgeleitete Germanismus taxaca oder texaca (auch tex(x)aga, ta(e)x(x)aga oder texacha) bezeichnet als Rechtsbegriff ein Diebstahlvergehen bei dem etwas von erheblichem Wert wie Sklaven oder großen Haustieren gestohlen wurde; vgl.


Transkriptionen