SCHREIBEN1 Der Brief ist durchgehend in Reimprosa verfasst: Die einzelnen Glieder bzw. Kola einer Sinneinheit, die durch Sprechpausen abgegrenzt werden, sind jeweils miteinander gereimt. Es handelt sich dabei nicht um eine Form von Lyrik, sondern um einen bewusst gesetzten Schmuck der Prosa, der dem Brief allerdings eine artifizielle Dichte verleiht und ihn von gewöhnlicher (Brief-)Kommunikation abgrenzt. Ein fester Rhythmus oder ein Metrum ist nicht zu erkennen. Vgl. dazu auch
An den durch die Verdienste der Heiligen seligzupreisenden Herrn und Bruder Inportunus2 Bischof Importunus von Paris (664-668). In der folgenden Formel wird deutlich, dass es sich bei Importunus um den Bischof von Paris handeln muss. Außerhalb dieses Briefwechsels ist ein Bischof Importunus, ohne Angabe seiner Diözese, als Zeuge einer Urkunde des Bischofs Drauscius von Soissons für das Kloster Sainte-Marie aus dem Jahr 667 (
Oh allersüßester Herr und allerliebster Bruder Inportunus, dies hier hast Du empfangen, solch harte Worte! Du hast wohl geglaubt, dass wir schon dem Tode nahe am Verhungern wären, weil Du solches Getreide verschenken wolltest. Solch Getreide wollen wir weder als Lohn noch als Geschenk3 In einer Freundschaftsbeziehung (amicitia) waren Geschenke im Briefverkehr an der Tagesordnung. Solche Gaben konnten sich von kleinen symbolischen Geschenken wie etwa Blumen Nahrungsmitteln oder Kleidungsstücken bis hin zu Geld und ländlichen Gütern erstrecken. Vgl.
Unsere persönliche Einfalt [schickt Grüße] an Dich in höchster Freundschaft. Wir wünschen uns, dass es Dir stets wohlergehe und Du Deine Liebespflichten6 In einer frühmittelalterlichen Freundschaft (amicitia) galt es als Verpflichtung, seinem Freund in regelmäßigen Abständen Briefe zukommen zu lassen. In den Quellen wird diese Briefpflicht auf verschiedenste Weise bezeichnet, am häufigsten werden Begriffe wie officium/munus/ius mit Formen von litterae, salutatio, caritas, amicitia, lingua, pagellaris, epistolaris kombiniert. Deshalb finden sich in den Quellen verschiedenste Termini wie z.B. officium litterarum oder officium pagellare. Vgl. dazu


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