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Sicherheit nach Tötung

Sicherheit eines Ehepaares für eine Frau, diese nicht mehr für die Tötung ihrer Tochter zu belangen, nachdem diese die Tat gestanden und die fällige Buße (leodis) in Form eines Sklaven und weiterer Güter entrichtet hatte.

SICHERHEIT

Nicht kleinste, sondern größte Zwietracht herrscht zwischen dem Soundso und der Soundso, die am Ort Soundso vor Männer guten Leumunds traten, und derselbe Soundso klagte in seinem Fall und dem seiner Gemahlin gegen dieselbe Soundso, weil er sagte, dass sich dieselbe ihre Knie gestoßen habe und auf ihre Tochter namens Soundso gefallen sei und dieselbe eben dort getötet hätte. Dieselbe Soundso konnte diese Sache aber nicht verneinen. Daher wurde von denselben Männern guten Leumunds geurteilt, dass sie demselben jenes Wergeld, wie es das Gesetz vorsieht, bezahlen musste; dies tat sie so auch persönlich; und dieselbe Soundso gab ihren Sklaven namens Soundso und weitere Habe von ihr für jenes Wergeld an denselben Soundso und seine Gemahlin, die Soundso, was deren Zustimmung fand.

Deswegen ließen der schon genannte Soundso und seine Gemahlin, die Soundso, diese Sicherheit hier für dieselbe Soundso und die ihr rechtmäßig Untergebenen ausfertigen und bekräftigen, damit zu gar keinem Zeitpunkt weder wir selbst noch einer unserer Erben oder sonst irgendein Gegner wegen des schon erwähnten Falles, oder jenes Todes oder wegen eben dieses Wergelds irgendwelche Verleumdungen oder Forderungen oder Unannehmlichkeiten betreiben oder klagen dürfen. Denn [falls] einer das wagen sollte, und das von uns oder unseren Erben nicht abgewehrt wird, müssen wir Dir zusammen mit dem beteiligten fiscus zur Strafe soundsoviele Unzen Gold, soundsoviele Pfund Silber bezahlen; und die vorliegende Sicherheit soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.

Mit hinzugefügter eidlicher Zusicherung.

Geschehen in Soundso.