Freilassung eines Sklaven in den Status der vollen Freiheit durch einen Herrn, nachdem dieser sich von seinem Herrn durch eine bestimmte Summe Geldes freikauft hatte.
An den allerliebsten und um mich wohlverdienten Soundso, [ich,] der Soundso.
Es ist nicht nur allen bekannt, sondern sogar öffentlich, dass Du nicht rastest, mir Tag für Tag auf gute Art und Weise treu zu dienen; und aus Wertschätzung und für Deinen Dienst und für Deine Treue, die Du mir gegenüber unablässig erweist, gebot mir tiefstes und redliches Wollen, um den Namen des Herrn willen, dass Du Dich selbst und dein ganzes Vermögen1 Mit peculium wurde seit der Antike das Eigenvermögen von Sklaven oder anderen, der patria potestas unterworfenen Personen bezeichnet. Vgl. dazu
Mit hinzugefügter eidlicher Zusicherung9 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;


Transkriptionen