SCHREIBEN
An1 Zur Bedeutung dieser Art von Schreiben in der karolingischen Zeit vgl. M. Mersiowsky, Regierungspraxis, insb. S. 146-151. den heiligen Herrn, dem wir wegen seines apostolischen Stuhls Ehre erweisen müssen, dem Herrn und Vater in Christo, Bischof Soundso, [wir] der Soundso, Gott, dem nichts verborgen ist, weiß es, in allen Belangen Euer Freund2 Im frühmittelalterlichen Verständnis bezeichnete die amicitia eine wechselseitige, wertbezogene und moralisch bindende Verpflichtung, die neben affektiven auch kontraktuelle Elemente enthielt und sich in gegenseitigen Diensten äußern konnte. Vgl. dazu V. Epp, Amicitia, S. 299f. Anders als in Sens A 27 entfällt hier die Bezeichnung des Empfängers als amicus, wohl, weil es sich bei diesem nicht um einen Laien, sondern um einen Bischof handelte. und Euch wohl ergeben, insoweit wir es sehen und es uns möglich ist.
Vorab dies: Weil es viele Dinge gibt, und solches für uns geboten ist, entbieten wir Euch einen Gruß im Herrn, gerade so, als ob die ganze Welt vom Ruhm erstrahlt oder so wie der Sonnenaufgang vom Osten emporsteigt und vom Westen hinab, und auch als ob sich, wenn das [freilich] hätte geschehen können, alle Glieder in eine Zunge verwandelt hätten3 Vgl. auch Sens A 37.. Weiterhin bitten wir Eure Gnade darum, dass Du geruhen magst, bei Euren heiligen Gebeten Fürbitte für mich Sünder zu halten. Und außerdem, oh Herr, bitten wir hierum: Eure Hoheit soll erfahren, dass unser anwesender Mann hier, Euer Diener namens Soundso [zu uns kam und uns sagte, dass Euer Vasall4 Ab dem 8. Jahrhundert sind vassi, zu denen auch begüterte Freie gehörten, im unmittelbaren Umfeld von weltlichen und geistlichen Großen belegt. Sie scheinen diesen vor allem Waffendienste geleistet zu haben. Vgl. dazu F.-L. Ganshof, L’origine des rapports, S. 41-44; W. Kienast, Die fränkische Vasallität, S. 89-92; S. Reynolds, Fiefs, S. 84f.; R. Deutinger, Königsherrschaft, S. 87-93. namens Soundso]5 Der entsprechende Satzteil fehlt in P12 ist aber zwingend notwendig (vgl. Sens A 27). Mit großer Sicherheit handelt sich um einen Zeilensprung des Kopisten vom ersten serviens vester nomen ille zum zweiten serviens vester nomen ille. Besitzungen von ihm in böser Weise zu Unrecht zurückhalte; und er sagte, dass er mit demselben keinerlei Gerechtigkeit erreichen könne. Daher bitten wir Euch darum, dass Ihr befehlen mögt, diesen Fall sorgfältig zu prüfen, damit, so wie es bei Euch gute Gewohnheit ist, eben dieser, unser Mann Soundso, Euer Diener, darin ohne jedwede Verzögerung zu seinem Recht gelangen soll und er sich mit uns freue, weil dies durch unsere Eingabe zu Euch gelangte. Und wir danken Euch und, falls sich der Ort dafür findet, zögern wir nicht, Euch und Eure Diener im Guten zu gedenken.
An die Weisen genügt, dies einmal. Wir grüßen Euch ausreichend und über alle Maßen ausreichend zu großer Freude.