Schreiben des Königs an alle Amtsträger über die Kommendierung eines Mannes und die Anweisung, diesen in Rechtsangelegenheiten nicht mehr zu belangen, sondern ihn und seine Männer betreffende Fälle an das Königsgericht zu verweisen.
DESGLEICHEN EIN ANDERES SCHREIBEN
An1 Zu dieser Art von Mandaten mit Privilegiencharakter in der Karolingerzeit vgl.
Wisset: Der anwesende Soundso hier kam zu uns und bat darum, bei uns den Schutz eines Kommendierten7 Die commendatio war ein personenrechtlicher Unterwerfungsakt, durch welchen sich der sich kommendierende einem Herrn anvertraute und dadurch eine persönliche Bindung mit beiderseitigen Verpflichtungen begründete. So war der sich kommendierende zu Diensten und Gehorsam verpflichtet, der Herr wiederum zu Schutz und Hilfe. Vgl. dazu insb.


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