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Schreiben des Königs über die Kommendierung eines Mannes

Schreiben des Königs an alle Amtsträger über die Kommendierung eines Mannes und die Anweisung, diesen in Rechtsangelegenheiten nicht mehr zu belangen, sondern ihn und seine Männer betreffende Fälle an das Königsgericht zu verweisen.

DESGLEICHEN EIN ANDERES SCHREIBEN

An die heiligen Herren und Väter in Christo, alle Bischöfe wie auch alle ehrwürdigen Äbte, und an die viri illustres wie auch die viri magnifici, die Gutsverwalter, die Vikare, die Zentenare, desgleichen auch alle unsere Angehörigen und Freunde, und auch unserer umherreisenden missi, Soundso, König der Franken vir illuster.

Wisset: Der anwesende Soundso hier kam zu uns und bat darum, bei uns den Schutz eines Kommendierten zu genießen, und wir haben demselben großzügigen Sinns empfangen und beherbergt. Daher bitten wir Euch alle darum und befehlen, dass weder Ihr noch Eure Untergebenen oder Nachfolger es wagen dürft, denselben oder seine Männer, die rechtmäßig auf denselben vertrauen, zu stören oder zu verurteilen oder irgendetwas von ihren Besitzungen wegzunehmen oder zu rauben und es ist Euch nicht gestattet, solches zu tun. Und falls solch ein Fall gegen ihn eintritt oder sich ereignet und Ihr diese Dinge eben dort durchführt, werden sie nicht ohne ungünstigen Nachteil für dieselben entschieden werden, denn sie sind für uns abgesondert und [uns] vorbehalten, und sie sollen in diesem Fall bei uns einen abschließenden Spruch erhalten. Und damit Ihr [diesem hier] noch gewisseren Glauben schenkt, haben wir es unten von eigener Hand bekräftigt und mit unserem Ring gesiegelt.