Urteil des Königsgerichts, nachdem eine Partei trotz vom König angeordneter Ladung nicht zum Gerichtstermin erschienen war, mit der Anweisung den Kläger aus dem Vermögen des Säumigen zu entschädigen.
Soundso, König der Franken, vir illuster1 Der ursprünglich Grafen und hohen Würdenträgern vorbehaltene Titel des vir illuster (vir inluster) wurde unter den frühen Karolingern vorübergehend Bestandteil der königlichen Intitulatio. Vgl.
Als wir in Gottes Namen in unserer Pfalz zusammen mit unseren Großen beisammensaßen, um Rechtsangelegenheiten von allen anzuhören und gerechte Urteile zu fällen2 Zum fränkischen Königsgericht vgl.


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