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Ungültigerklärung eines Schuldscheins

Ungültigerklärung (evacuatoria) eines verlorengegangenen Schuldscheins über ein nun zurückgezahltes Darlehen, für welches sich der Schuldner verpflichtet hatte, dem Gläubiger zu einer bestimmten Zahl von Tagen pro Woche Dienste zu leisten, die dem Rückzahler nun an Stelle des Schuldscheins zurückgegeben wird.

UNGÜLTIGKEITSBESCHEINIGUNG

An den Bruder Soundso, [ich] der Soundso.

Es ist allgemein bekannt, dass ich Dir auf Dein Bitten hin soundsoviele solidi zum Darlehen gewährt und in Deine Hand gegeben habe, und Du an mich dafür einen schriftlichen Schuldschein darüber ausgestellt hast, dass Du für soundsoviele Jahre in jeder Woche an soundsovielen Tage Arbeiten für mich verrichten musstest, was Du so auch getan hast; zum fälligen Termin musstest Du mir meine Schulden zurückzahlen, was Du so auch getan hast; und ich konnte denselben Schuldschein nicht finden. Daher habe ich darum gebeten, Dir solch eine schriftliche Ungültigkeitsbescheinigung auszufertigen und zu bekräftigen, damit dieser Schuldschein, falls er irgendwann einmal wieder gefunden werden oder auftauchen sollte, keine Wirkung habe und ungültig und gehaltlos bleibe. Und weder ich selbst noch irgendeiner meiner Erben oder sonst irgendjemand auf meiner Seite darf aufgrund derselben Schuld, die oben genannt ist, oder wegen demselben Schuldschein, weder anhand denselben Schuldscheins noch auf irgendeine andere Art und Weise zu irgendeinem Zeitpunkt in dieser Sache gegen Dich irgendwelche Klagen oder Forderungen betreiben oder einfordern, denn falls wir das versuchen sollten, [müssen wir], da dies hier zur Gänze zu befolgen ist, [Dir] und dem beteiligten fiscus zur Strafe soundsoviel Unzen Gold [bezahlen] und die vorliegende Ungültigkeitsbescheinigung soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.

Mit eidlicher Zusicherung.