Schenkung (
ABTRETUNG1 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.
An meinen allersüßesten und in allem überaus geliebten Sohn Soundso, [ich,] der Soundso.
Deine Liebe und Süße ermahnt mich, auch zögerst Du andererseits nicht, mir jederzeit eifrig zu dienen und Du mögest Dich um ein gutes Ergebnis bemühen; daher offenbarte mir tiefstes Wollen, dass ich Dir gesondert von der Schar deiner Brüder etwas von meinem eigenen Erbe geben sollte; dies tat ich so auch. Daher trete ich Dir zum heutigen Tage – ab meinem Hinscheiden von diesem Licht – etwas ab und ich möchte, dass diese Abtretung2 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.
Samt hinzugefügter eidlicher Zusicherung5 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;


Transkriptionen