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Belegschreiben über ein Urteil und seinen Vollzug

Belegschreiben über den Vollzug eines Urteils, nachdem ein Mann gegen anderen Mann vor der öffentlichen Gerichtsversammlung unter Vorsitz eines Grafen und boni homines geklagt hatte, dieser sei sein Kolone. Nachdem der Beklagte dies nicht bestreiten kann, wird er dem Kläger als Kolone zugesprochen und diesem vom Grafen übergeben.

BELEGSCHREIBEN ÜBER DAS KOLONAT

Belegschreiben darüber, dass und in wessen Anwesenheit ein gewisser Mann namens Soundso im Gau Soundso bei einer öffentlichen Gerichtsversammlung vor den Herrn Graf Soundso und die zahlreichen weiteren Männer guten Leumunds trat, die dies hier unten bekräftigt haben, und er einen gewissen Mann namens Soundso eben dort verklagte. Er machte geltend, dass sein Vater oder seine Mutter, die Soundso, seine Kolonen gewesen wären und derselbe Soundso verpflichtet war, sein Kolone zu sein, und er sich in böser Weise von demselben Kolonendienst entfernt hat und säumig ist. Derselbe wurde von denselben Männern befragt, ob derselbe Soundso ein Kolone desselben Soundso sei oder nicht; er musste ihm persönlich antworten. Und derselbe konnte gar nichts vorbringen oder hinzufügen und keinen Grund darlegen, aus dem er sich demselben Kolonendienst hätte entziehen können; und er bekannte sich persönlich dazu und gestand ein, dass er Kolone desselben Soundso sei. Und so wurde von denselben Männern geurteilt, dass derselbe Soundso denselben Soundso als Kolonen haben sollte; und daher übergab der schon genannte Graf denselben Soundso eigenhändig an die Partei des Soundso.

[Es geschah] in deren Anwesenheit: …