Sicherheit eines Mannes für einen anderen, letzteren nicht mehr für die Tötung seines Vaters
SICHERHEIT1 Bei der securitas handelte es sich um zum Abschluss von Rechtsstreitigkeiten ausgestelltes Dokument. Sie zeichnete den Verlauf des Streites nach, notierte gegebenenfalls erbrachte Leistungen und beendete den Konflikt durch die Zusicherung des Ausstellers, den Empfänger wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen. Vgl.
Nicht kleinste, sondern größte Zwietracht herrscht zwischen dem Soundso und dem Soundso. Sie traten vor den Soundso und den Soundso und derselbe Soundso klagte gegen denselben Soundso, dass dieser seinen Vater – oder seinen Bruder –, den Soundso, in böser Weise getötet2 Weder das römische Recht noch die frühmittelalterlichen Leges kannten eine Differenzierung von Tötungsdelikten nach den modernen Kategorien von Mord und Totschlag. Nach römischem Recht stand bei der Beurteilung eines Tötungsdeliktes der Vorsatz der Handlung im Zentrum. Dieser spielte in den Leges keine Rolle, die stattdessen zwischen offener und heimlicher Tötung unterschieden. Vgl. dazu


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