Freilassung eines Sklaven in den Status der vollen Freiheit durch eine Person zum Tag der Ausstellung mit freier Wahl des Schutzherren.
FREILASSUNG1 Die ingenuitas bezeichnet eigentlich den Stand der Freigeborenen und wird hier als Begriff für den Rechtsakt gebraucht, mit dem eben jener Zustand bei einem Unfreien (nachträglich) herbeigeführt wird, wörtl. also eine „Freigeborenmachung“. Seit der Spätantike konnten Freilassungen in unterschiedlichster Form stattfinden: in Kirchen, vor Amtsträgern, durch Brief, Testament oder anders mitgeteilte Willenserklärung. Entscheidend war dabei die Anwesenheit von Zeugen. Vgl. dazu
Solange der allmächtige Gott es uns gewährt, in dieser Welt am Körper gesund zu sein, gebührt es sich für uns, dass wir sehr oft über unser Seelenheil nachdenken sollen, wie wir es uns verdienen können, [die Last] unserer Sünden etwas zu verringern.
Daher habe ich, der Soundso, in Gottes Namen für mein Seelenheil und zur Minderung meiner Sünden, damit dereinst der Herr geruht, mir Vergebung zu gewähren, aus meinem rechtmäßigen Vermögen einen Sklaven namens Soundso als Freigeborenen freigelassen. Dies [geschah] freilich unter der Bedingung, dass Du vom heutigen Tage an wirklich ein Freigeborener2 Mit dem Begriff ingenuus wurden bereits in der römischen Kaiserzeit Freigeborene bezeichnet, gegenüber denen die Freigelassenen lange Zeit eingeschränkte Rechte genossen. Die Formulierung „jemanden freigeboren zu machen“ fordert demgegenüber die Erlangung der vollen Freiheit durch den Freilassungsakt.
Mit hinzugefügter eidlicher Zusicherung13 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;


Transkriptionen