Freilassung einer zu einem Fiskalgut gehörenden unfreien Person in den Status der vollen Freiheit durch einen königlichen Domänenverwalter auf königliche Anordnung nach der Geburt seines Königssohnes.
AUF WELCHE ART DER VERWALTER EINES LANDGUTS DES KÖNIGS AUF BEFEHL DES KÖNIGS WEGEN DER GEBURT SEINES SOHNES DURCH SEIN SCHREIBEN [UNFREIE ALS] FREIGEBORENE ENTLASSEN SOLL1 Ein entsprechendes Schreiben (an einen Grafen) ist in
Ich, in Gottes Namen der Soundso, obschon unwürdig, für den ruhmreichen Herrn König Soundso Verwalter über seine Landgüter Soundso und Soundso2 Die Form illas ist plural, es ist nicht klar um wie viele Landgüter es sich handelt. an den Soundso aus dem diesem Herrn gehörigen Haushalt3 Familia bezeichnete nicht nur im engeren Sinne die durch Verwandtschaft bestimmte Kernfamilie, sondern auch im weiteren Sinne alle zum Hausverband gehörenden und der Gewalt des pater familias unterworfenen Personen, ob frei oder unfrei, sowie auch das zugehörige Vermögen. Vgl. dazu
Weil allgemein ein Gebot an alle Verwalter des Königs erging, [dass] man wegen der Geburt unseres jungen Herrn Soundso, damit er vom Herrn4 Gemeint ist Gott. noch besser behütet werden möge, auf einem jeden Fiskalgut unter den Dienstleuten beiderlei Geschlechts drei Personen aus der Knechtschaft5 Zum servitium und der Bedeutung von Unfreiheit im frühen Mittelalter vgl. u.a.
[Gegeben] samt einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung11 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;