Prekarie, adressiert an einen Herrn, über Grundeigentum, welches der Aussteller unrechtmäßig an sich bringen wollte und auf Vermittlung von Männern guten Leumunds nun vom Herrn als Leihe zur Bewirtschaftung erhalten hat.
FALLS IRGENDJEMAND EINE BESITZUNG EINES ANDEREN, DIE ER BEWIRTSCHAFTET, ALS EIGENTUM IN SEINEN BESITZ BRINGEN1 Das Verb sacire bzw. saisire ist eine Ableitung aus dem germ. *set-eja (zum ahd. sezzen) und gehört zu einer ganzen Gruppe von Lehnverben auf germanischer/fränkischer/althochdeutscher Grundlage. In der Bedeutung „in seinen Besitz bringen“ oder „erwerben“ dringt sacire als saisir ins Altfranzösische ein und lebt im engl. seize fort. Zu diesen Bildungen vgl.
An den erlauchten Herrn4 Im Gegensatz zum vir illuster ist ein dom(i)nus illuster nicht als eigenständiger Rang- oder Ehrentitel belegt. und mir zu eigenen Herrn Soundso, der Soundso. Da ich auf den Rat böser Männer hin versuchte, mich – was mir nicht erlaubt worden war – wegen Eures Landes am Ort, der Soundso heißt und den ich bewirtschafte, aufzulehnen und dasselbe Land als Eigentum in meinen Besitz bringen [wollte] und es nicht vermochte – was die Ordnung ja auch nicht gebot – und Ihr und Eure agentes es in Euren Anteil zurückgerufen und uns von dort vertrieben habt, aber es uns danach auf Bitten von Männern guten Leumunds5 Als boni homines wurden Männer bezeichnet, denen ob ihrer Lebensführung hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit zukam und die zumeist wohl der lokalen Elite angehörten. Sie agierten unter anderem auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler. Vgl. zu ihnen
Die Prekarie10 Das frühmittelalterliche precarium findet sich in stark zunehmendem Maße seit dem ausgehenden 7. Jahrundert in den Quellen. Mit dem precarium wurde Grundbesitz übertragen, wobei das Eigentum am übertragenen Land beim Geber verblieb, während dem Empfänger das Recht zum Nießbrauch eingeräumt wurde. Verbunden war diese Übertragung in der Regel mit der Verpflichtung zu Abgaben und Diensten, wobei die genauen Bedingungen flexibel ausgehandelt werden konnten. Vgl. dazu