Verkauf eines Sklaven
VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An den Herrn (und) Bruder2 Vermutlich handelt es sich bei fratri um eine Anrede im christlichen Sinn. Soundso, der Soundso. Es ist bekannt, dass ich Euch etwas verkaufte, und zwar verkaufte ich aus meinem rechtmäßigen Vermögen einen Sklaven – oder eine Sklavin namens Soundso –, der weder ein Dieb3 Bei fur, furi handelt es sich um eine abweichend deklinierte Nebenform von fur, furis; vgl. dazu auch
Falls aber jemand – ich glaube nicht, dass das geschehen wird – sei es ich selbst [oder] irgendeiner meiner Erben oder sonst irgendjemand versuchen sollte, gegen dieses Verkaufsschreiben vorzugehen oder es brechen will, muss er Euch unter dem Zwang des fiscus soundsoviel an Gold und so viel, wie derselbe Sklave zu dieser Zeit an Wert hinzugewinnen konnte, bezahlen. Und dieses Verkaufsschreiben8 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
[Gegeben samt] einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung9 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;