Verkauf eines Feldes durch einen Mann an einen anderen.
VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An den Herrn (und) Bruder2 Vermutlich handelt es sich bei fratri um eine Anrede im christlichen Sinn. Soundso, der Soundso. Es ist bekannt, dass ich Dir etwas verkaufte, und zwar verkaufte ich aus meinem rechtmäßigen Vermögen ein Feld, das im Gebiet Soundso liegt, das ungefähr soundsoviel misst und das an einer Längsseite an eines des Soundso3 Ob der jeweils doppelte Gebrauch von lui und illius (lui … lui … illius … illius) als Platzhalter ein Hinweis darauf sein könnte, dass das ursprüngliche Feld zu Besitzungen von lediglich zwei Personen benachbart war, oder es sich lediglich um eine Variation im Ausdruck handelt, lässt sich aufgrund der Anonymisierung nicht mehr nachvollziehen., an der anderen Längsseite an eines des Soundso, an der einen Querseite an eines des Soundso und an der anderen Querseite an eines des Soundso angrenzt. Und ich erhielt von Euch als Preis, gemäß dem, was mir gefiel, soundsoviele solidi in Gold und übergab Euch persönlich dasselbe Feld, um es zu besitzen. Du sollst die uneingeschränkte Macht haben, es zu haben, [zu halten] und künftig (damit) zu tun, was auch immer Du willst4 Diese Passage umfasst mit der Feststellung der Zahlung des vereinbarten Preises und der Verschaffung der Kaufsache den Kern des Geschäftes. Stellten im klassischen römischen Recht Kauf, Zahlung und Übertragung (in Form eines gesonderten Verfügungsgeschäftes namens traditio, mancipatio oder in iure cessio) separate Rechtsvorgänge dar, so fielen diese bereits in der Spätantike teilweise zu einem Simultanakt zusammen. Die Wendung quod mihi conplacuit deutet dabei auf eine genaue Prüfung der als Preis übereigneten Wertgegenstände hin, bei denen es sich neben Münzen oder Edelmetall etwa auch um Naturalien oder andere Tauschgüter handeln konnte. Vgl. dazu