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SCHENKUNG EINER KLEINIGKEIT AN EINE KIRCHE

Wenn wir irgendetwas von unserer Habe an Stätten der Heiligen und zur Versorgung der Armen übertragen, werden wir darauf vertrauen, dass es sich für uns zweifellos mit ewiger Seligkeit auszahlt.

Daher schenke in Gottes Namen ich, der ich mit Namen Soundso heiße, aus Liebe zu unserem Herrn Jesus Christus und zur Vergebung meiner Sünden, damit ich es mir verdiene in Zukunft Gnade für meine Vergehen zu erlangen, an die Kirche Soundso, die zu Ehren des Heiligen Soundso errichtet wurde, meinen Anteil am Soundso genannten Landgut im Gau Soundso, und ich wünsche, dass das Geschenkte dauerhaft Bestand habe. Ich wünsche, dass was auch immer ich dort gegenwärtig entweder aus dem Eigengut meiner Eltern oder sonst irgendeiner Erwerbung besitze, vollständig und zur Gänze an die vorgenannte Kirche geschenkt sei und zwar unter der Voraussetzung, dass ich, solange ich am Leben sein werde, das ganze ohne irgendeinen Nachteil oder irgendeine Verschlechterung an irgendeiner Sache für die vorgenannte Kirche, zum Gebrauch als beneficium bewirtschaften darf. Nach meinem Hinscheiden jedenfalls, wenn Gott [mich] von diesem Licht abberufen haben wird, sollen der Abt derselben Kirche oder seine agentes es ab diesem Zeitpunkt ohne Aussicht auf irgendeine Abgabe für einen der Amtmänner oder für einen unserer Erben und ohne Ungemach mit samt Grund und Boden, Häusern, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien, Feldern, Weinbergen, Wäldern, Wiesen, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern und den übrigen, wie auch immer gearteten beneficia, unter ihre Herrschaft zurückführen, um es für immer zu besitzen. Sie sollen in allen Belangen die uneingeschränkte Macht haben, es zu haben, zu halten und zu tun, was auch immer sie fortan zum Nutzen für die vorgenannte Kirche beschließen mögen.

Falls aber jemandauch wenn wir nicht glauben, dass das geschehen wirdseien es wir selbstwas fern seioder irgendeiner von unseren Erben oder irgendein Gegner es wagen sollte, von Verschlagenheit getrieben oder Begierde ergriffen gegen dieses Schreiben über unsere Schenkung, die wir aus freiem Willen heraus um des Namens des Herrn willen zu tätigen beschlossen, vorzugehen oder sie zu brechen, soll ihn der Zorn der dreifaltigen Majestät treffen und er muss vor dem Richterstuhl Christi dem oben niedergeschriebenen heiligen Soundso gegenüber Rechenschaft ablegen. Obendrein muss er den Teilen derselben Kirche unter Zwang durch den fiscus soundsoviel Gold, soundsoviel Silber hinzufügen und was er fordert, soll er nicht erreichen, denn das vorliegende Schreiben soll für alle Zeiten fest und unversehrt bestehen bleiben.

[Gegeben samt] einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung.