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Freilassung mittels Stab in der Kathedralkirche

Freilassung mittels Stab (manumissio vindicta) von Personen in den Stand der römischen Bürger, ohne weitere Verpflichtungen zu Diensten, vorgenommen in der Kathedralkirche Sankt Stephan.

FREILASSUNG

Im Namen des Herrn. [Am Tag Soundso], das heißt im Monat Soundso am soundsovielten Tag, im Jahr Soundsoviel, unter Fürst Soundso.

Ich, in Gottes Namen der Soundso, weil ich mich mit dem menschlichen Los der Gebrechlichkeit des Menschen in künftigen Zeiten befasste, betrat ich die Kirche Saint-Étienne in der Stadt Bourges, damit ich, wenn ich von diesem Licht geschieden sein werde, [und] meine Seele vor dem Richterstuhl Christi stehen wird, es verdiene, Vergebung zu empfangen, und [ich habe] vor dem Altar, in Anwesenheit von Priestern und viri venerabiles sowie [viri] magnifici, von denen eine Liste unten angefügt und festgehalten ist […] und mit dem Freilassungsstab meine folgendermaßen benannten Sklaven, den Soundso und den Soundso, vom heutigen Tage an vom Joch der Knechtschaft bei mir befreit, gemäß der Bestimmung der Gesetze Kaiser Konstantins seligen Angedenkens, durch die festgelegt ist, dass alle, die unter den Augen von Bischöfen, Priestern oder auch Diakonen freigelassen werden, sich in der heiligen katholischen Kirche […]. Daher [bestimme] ich, der Soundso, bezüglich meiner vorgenannten Sklaven, deren Seelen [zu befreien] zur Befreiung meiner Seele von meinen Sünden; ja dass dieselben von diesem Tage an wirklich frei und losgelöst seien, so dass sie für sich selbst leben, für sich selbst handeln [und] in ihrem Recht und Geist beständig bleiben sollen, sie mögen leben, wo es ihnen beliebt, [und] gehen, wohin es ihnen beliebt, und sie sollen keinem und keiner meiner Erben und Nacherben nach diesem Tage irgendeinen Dienst schulden, man darf von ihnen oder ihren Nachkommen weder den Dienst der Liten noch den Gehorsam der Freigelassenen oder eines, der unter dem Schutz eines Patrons steht, verlangen. Da das Römische Gesetz bekundet, dass ein jeder, der seinen Sklaven die Freiheit gewähren möchte, das auf dreierlei Weise tun kann, werte ich, der Soundso, diese meine oben genannten Sklaven auf [und] will denselben zur Verringerung der Sünden meiner Seele, die Freiheit bestätigen, denn ich bestimme, dass dieselben Römische Bürger sein sollen; und sie sollen gemäß der Autorität der Gesetze ein Testament verfassen [und] gemäß einem Testament anderen Menschen nachfolgen können und sie sollen, da ihnen die Tore offen stehen, wie Römische Bürger als Freigeborene leben. Und alle, die von ihnen gezeugt oder geboren werden, jene sollen auch so wie dieselben als Freigeborene und wirklich losgelöst leben können. Falls es aber jemanden geben sollte, sei es einer meiner Erben oder Miterben oder sonst irgendein Gegner zu irgendeinem Zeitpunkt, der es wagen sollte, gegen diese Freilassung, die ich aus meinem allervollsten Willen mit gesundem Geist zur Verringerung meiner Sünden niederzuschreiben [bat] und von eigener Hand bekräftigt habe und zu bekräftigen gebeten habe, durch irgendwelche Klagen oder Verleumdungen oder auf sonst irgendeine Art und Weise Schliche oder Rechtsstreitigkeiten zu betreiben, soll ihn zunächst einmal der Zorn Gottes, der himmlischen Dreieinigkeit, treffen und er soll von den Schwellen der Kirchen [und] von der Gemeinschaft der Christen ausgestoßen und exkommuniziert sein und soll zusammen mit Datan und Abiram im Abgrund der Hölle versinken und was er erstrebt, soll er nicht bekommen, sondern er muss der Partei, die er angegangen ist, und dem fiscus soundsoviele solidi Gold bezahlen, und die vorliegende Freilassung soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben mit einer verknüpften eidlichen Zusicherung der Beständigkeit.