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Freilassung eines Sklaven einer Kirche

Freilassung eines Sklaven einer Kirche in den Stand der Freigeborenen durch den Bischof, unter Gewährung des Schutzes durch die Kirche ohne weitere Verpflichtung zu Diensten.

[Ohne Titel]

In Gottes Namen [wir], der Soundso, obgleich ein Sünder durch Gottes Gnade Bischof, [wir] wollen der Barmherzigkeit des Herrn nachfolgen, der da sagt: „Selig sind die Barmherzigen, weil gerade sie Barmherzigkeit erlangen werden“, und jenes: „Vergebt und Euch wird vergeben werdengemäß dem uns das Gotteswort ermahnt, weil dasselbe schon der Prophet sagte: „Entlasse die, die zerbrochen worden sind, als Freie und brich jede Last auseinander“. Deshalb kamen wir mit Zustimmung unserer Brüder und Bürger, als wir uns damit beschäftigten, zum Nutzen für das Ansehen Gottes sowie den Zustand der Kirche und die Beständigkeit des Althergebrachten, sowie auch die Vermehrung unseres Lohns darin überein, dass wir die Gesamtheit der Knechte unserer Kirche verringern müssten. Dies taten wir so auch. Daher haben wir einen Sklaven unserer Kirche, von dem wir wissen, dass er, wie gesagt, „zerbrochenworden ist, namentlich den Soundso, vom heutigen Tage an als Freigeborenen entlassen; zu der Bedingung, dass er von diesem Tage an für sich selbst lebe, für sich selbst handle und für sich selbst arbeite, er soll wirklich ein Freigeborener werden, so als ob er von freigeborenen Eltern geboren und gezeugt worden wäre. Das Eigenvermögen, das er hat und künftig erarbeiten kann, sei ihm zugestanden. Falls er auch Schutz und Schirm unserer Kirche benötigt, soll er wissen, dass er diese für sich hat, nicht um ihn zum Dienst hinabzudrücken, sondern um ihn zu beschützen. Im Übrigen aber soll er seine Lebenszeit, wie wir gesagt haben, mit der Gnade Gottes und der unseren, frei und sicher verbringen, da er von nichts beunruhigt wird.

Damit dies feste Geltung habe und in jeder Hinsicht bewahrt werde, haben wir es unten von eigener Hand bekräftigt.