Freilassung eines Sklaven einer Kirche in den Stand der Freigeborenen durch den Bischof, unter Gewährung des Schutzes durch die Kirche ohne weitere Verpflichtung zu Diensten.
In Gottes Namen [wir], der Soundso, obgleich ein Sünder durch Gottes Gnade Bischof, [wir] wollen der Barmherzigkeit des Herrn nachfolgen, der da sagt: „Selig sind die Barmherzigen, weil gerade sie Barmherzigkeit erlangen werden“, und jenes: „Vergebt und Euch wird vergeben werden“ gemäß dem uns das Gotteswort ermahnt, weil dasselbe1 Die Handschrift überliefert das ipsa iam als ipsaiam ohne Spatium. Vielleicht ist ipsaiam also ein Lese-/Abschreibfehler für isaiam, denn es handelt sich in der Tat um ein Jesaia-Zitat (Is 58,6), das folgt. schon der Prophet sagte: „Entlasse die, die zerbrochen worden sind, als Freie und brich jede Last auseinander“. Deshalb kamen wir mit Zustimmung unserer Brüder und Bürger, als wir uns damit beschäftigten, zum Nutzen für das Ansehen Gottes sowie den Zustand der Kirche und die Beständigkeit des Althergebrachten, sowie auch die Vermehrung unseres Lohns darin überein, dass wir die Gesamtheit der Knechte unserer Kirche verringern müssten. Dies taten wir so auch. Daher haben wir einen Sklaven unserer Kirche, von dem wir wissen, dass er, wie gesagt, „zerbrochen“ worden ist2 Hier geht es um die Erfüllung des oben zitierten Bibelwortes (Is 58,6)., namentlich den Soundso, vom heutigen Tage an als Freigeborenen3 Mit dem Begriff ingenuus wurden bereits in der römischen Kaiserzeit Freigeborene bezeichnet, gegenüber denen die Freigelassenen lange Zeit eingeschränkte Rechte genossen.
Damit dies feste Geltung habe und in jeder Hinsicht bewahrt werde, haben wir es unten von eigener Hand bekräftigt.