Selbstverkauf einer Person an einen Herrn wegen ihrer Unfähigkeit, eine aus einem Rechtsstreit entstandene Schuld zu begleichen.
LOSKAUF1 Aus redimere „loskaufen“. In diesem Sinne finden sich redemptio und redimere auch in der
Bei vielen ist es bekannt, dass ich vor dem heutigen Tage, nachdem die Gegenpartei gegen mich ermittelt hatte, wegen meiner Säumigkeit für meine Schuld in Gewahrsam gegeben wurde. Und ich habe kein Vermögen, von dem ich mich loskaufen könnte2 Das römische Recht sah in Fällen, in denen der Delinquent vermögenslos war, vor, diese durch körperliche Strafen zu ersetzen. Vgl.
Ich habe darum gebeten, Euch diese Patronatsurkunde5 Die Bezeichnung als carta patrociniale steht dem Rechtsinhalt der Formel, einem Selbstverkauf in die Unfreiheit, entgegen. Das patrocinium beschrieb eigentlich das Verhältnis eines Freigelassenen gegenüber seinem Freilasser, den Eintritt in dessen Patronatsgewalt verbunden mit Schutz (defensio, auch patrocinium, tuitio oder mundeburdium) durch denselben. Patronat und Schutz waren verbunden mit der Verpflichtung zu bestimmten Diensten (operae libertorum) sowie zu obsequium, der Pflicht zu Gehorsam gegenüber dem Patron. Vgl. dazu
Zusichernd habe ich es in allen Belangen zugesichert13 Die Handschrift überliefert an dieser Stelle die dunkle Formulierung stibulant stibulatur in omnibus sum, die auf die Praxis der Stipulation verweist. Wie bereits