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Übereinkunft nach Eheschließung einer Freien mit einem Unfreien

Übereinkunft zwischen einem Ehepaar und einer Freien nach deren Eheschließung mit einem Unfreien in deren Besitz, in welcher dieses der Frau und ihren Kindern ihren freien Status sowie ihr Eigentum an einem Drittel des gemeinsam erwirtschafteten Einkommens zusichert.

[OHNE ANGABE]

Wir, nämlich der Soundso und meine Gattin, die Soundso. Da allgemein bekannt ist, dass eine Frau namens Soundso sich mit einem unserer Sklaven namens Soundso zur Ehe verbunden hat, haben wir jetzt auch guten Willens entschieden, dass dieselbe Frau, solange sie in einer Ehe verbunden sind, von uns nicht zum Dienst erniedrigt werden darf und die Nachkommen, falls von ihnen welche gezeugt werden sollten, aufgrund der freien Geburt ihres Hauptes Freie bleiben sollen. Auch falls sich ihr Haupt, so es ihnen nötig erscheinen sollte, zum Dienst beugt, ist ihm diese Freiheit nicht gestattet, außer es ist hin zu uns und unseren nahverwandten Erben. Und von dem Vermögen, das sie im Laufe ihre Ehe erarbeiten kann, soll dieselbe Frau den dritten Teil ohne eine Rückforderung von uns oder unseren Erben behalten. Ferner beschlossen wir in diesem Schreiben mitzuteilen, [dass], falls wir selbst oder unsere Erben oder Verwandten oder irgendwelche Feinde, dieselbe Frau hinsichtlich der gegebenen Übereinkünfte erniedrigen oder gegen diesen Brief hier vorgehen wollen, denjenigen der Teufel holen soll und er soundsoviele solidi bezahlen muss und nichts erhalten wird, was auch immer er fordern mag, und dieses Schreiben hier soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.