Übereinkunft zwischen einem Ehepaar und einer Freien nach deren Eheschließung mit einem Unfreien in deren Besitz, in welcher dieses der Frau und ihren Kindern ihren freien Status sowie ihr Eigentum an einem Drittel des gemeinsam erwirtschafteten Einkommens zusichert.
[OHNE ANGABE]1 In der Handschrift fehlt ein Incipit zu dieser Formel. In der Schlussformel wird das Dokument jedoch als epistola bezeichnet.
Wir, nämlich der Soundso und meine Gattin, die Soundso. Da allgemein bekannt ist, dass eine Frau namens Soundso sich mit einem unserer Sklaven2 Zur Bedeutung von Unfreiheit im frühen Mittelalter vgl. u.a.