Übertragung des Eigentums durch eine Person an ihren Sohn gegen Versorgung bis ans Lebensende, vorbehaltlich eines Drittels für andere Erben.
ES BEGINNT EINE ABTRETUNG1 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.
Das römische Gesetz2 Zu den Verweisen auf das römische Recht in den Formeln von Angers vgl.
Weil ich dies eingehend in meinen Gedanken geprüft habe, übergebe daher ich, eben der Soundso, der ich auf dem Landgut Soundso lebe, in Gottes Namen, nämlich all mein Hab und Gut, das ich gegenwärtig in dieser Welt habe, zu zwei Teilen mit diesem Abtretungsschreiben4 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.