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Übertragung von Teilen des Erbes zu Lebzeiten

Übertragung des Eigentums durch eine Person an ihren Sohn gegen Versorgung bis ans Lebensende, vorbehaltlich eines Drittels für andere Erben.

ES BEGINNT EINE ABTRETUNG

Das römische Gesetz lehrt es, der Brauch im Gau bestätigt es und königliche Macht verhindert es nicht, dass ein jeder mit seiner Habe, die er gegenwärtig besitzt, tun und lassen kann, was er will.

Weil ich dies eingehend in meinen Gedanken geprüft habe, übergebe daher ich, eben der Soundso, der ich auf dem Landgut Soundso lebe, in Gottes Namen, nämlich all mein Hab und Gut, das ich gegenwärtig in dieser Welt habe, zu zwei Teilen mit diesem Abtretungsschreiben zum heutigen Tage an meinen Sohn, damit er es besitzt: Sowohl die Häuser, [als auch] die Wohnstätten, die Gebäude, die Unfreien, die Felder, Weinberge, Wälder, Wiesen, Weiden, die stehenden und fließenden Gewässer, die verbundenen und angefügten Ländereien und die bewegliche und unbewegliche Habe. All meine Habe vertraue ich ihm an und übertrage ich ihm zu zwei Teilen für seine fleißigen Dienste und wegen seines Wohlwollens, so wie ich es angekündigt habe, zum heutigen Tage. ‚Den dritten Teil aber behältst Du für Erben aus der Verwandtschaft zurück. [Dies] Freilich unter der Bedingung, dass er mich, solange ich lebe, in allen Belangen, sowohl mit Nahrung als auch mit Kleidung versorgen muss und er die Abgaben für dasselbe Land bezahlen soll. Und ohne einen Nachteil für den Heiligen Soundso, dessen Land es ist, ‚sollst Du in allen Belangen die uneingeschränkte Freiheit haben, was auch immer Du mit diesen zwei Teilen tun willst, zu tun‘: Sie zu haben, zu halten, zu verschenken, zu verkaufen oder zu tauschen. Falls es aber zu irgendeiner Zeit einer wagen sollteauch wenn ich nicht glaube, dass das geschiehtsei es entweder ich selbst oder einer meiner Erben oder irgendein Mann oder ein Fremder, gegen dieses Abtretungsschreiben hier vorzugehen oder vielleicht sogar zu handeln, trifft ihn zuerst der Richtspruch Gottes und er soll von den Stätten der Heiligen ausgeschlossen werden und er muss Dir und dem agens des heiligen Soundso soundsoviele [solidi], [die] untereinander [aufgeteilt werden], bezahlen und, was er fordert, wird er durch wirklich gar keinen klugen Einfall zuerkannt bekommen und diese Urkunde soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.