Dokument über die Scheidung eines Ehepaares, mit welchem sich die Parteien gegenseitig das Recht zur neuerlichen Eheschließung zusichern.
[OHNE ANGABE]1 In der Poenformel wird das Dokument schlicht als epistola bezeichnet. Dem Inhalt nach handelt es sich um einen libellus repudii. Scheidungsurkunden dieser Art sind aus der Bibel (Dt 24,1 und Mt 5,31) sowie aus dem römischen Recht bekannt (
An meinen nicht allersüßesten, sondern allerherbsten und alleraufgeblasensten Herrn, meinen Gatten Soundso, ich die Soundso. Es ist allgemein bekannt, dass wir vor Männern guten Leumunds2 Als boni homines wurden Männer bezeichnet, denen ob ihrer Lebensführung hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit zukam und die zumeist wohl der lokalen Elite angehörten. Sie agierten unter anderem auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler. Vgl. zu ihnen