Übertragung von Grundeigentum durch eine Person an ihren Zögling.
[OHNE ANGABE]1 In der Poenformel wird das Dokument schlicht als epistola bezeichnet.
Ich nämlich der Soundso. Wir beschlossen auf Bitten unseres Zöglings2 Der nutridus (nutritus) ist in diesem Kontext jemand, der zum Haushalt des Schenkenden gehört und von ihm verköstigt wird (abgeleitet von nutrire „ernähren“) ohne in direkter Blutsverwandtschaft zu stehen. Die von
[Gegeben] samt einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung4 Die Stipulationsformel wies in römischen Urkunden ursprünglich auf ein mündliches, an Frage- und Antwortform gebundenes Leistungsversprechen hin, mit welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Die Anbringung der Formel an den Vertrag wirkte rechtskonstituierend, auch wenn der mündliche Vollzug der Stipulation nach und nach entfiel. In fränkischer Zeit scheint das Bewusstsein für die Herkunft der Formel geschwunden, ihre Anbringung aber als Stärkung der Autorität und Sicherheit der Urkunde verstanden worden zu sein. Vgl. dazu;