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Urteil wegen unrechtmäßiger Eigentumsaneignung

Protokoll über ein bedingtes Urteil durch eine Versammlung unter Vorsitz eines Abtes mit Männern guten Leumunds (boni homines) als Beisitzern auf Klage einer Person gegen zwei Männer, sich unrechmäßig ihres Weinberges bemächtigt zu haben. Nachdem diese vorbringen, den Weinberg von einem Dritten erhalten zu haben, urteilt die Versammlung, dass dieser Dritte vorgeladen werden und in Gewährschaft treten soll.

ES BEGINNT EIN BELEGSCHREIBEN: JEMAND HAT EINEN MANN IN SEINER ANGELEGENHEIT ZURÜCKGEWIESEN

Belegschreiben, dass der Soundso in die Stadt Angers vor den vir venerabilis Abt Soundso und viele weitere Männer guten Leumunds kam, die bei ihm waren und deren Namen, Unterschriften und Zeichen man in Form der unten eingefügten festgehalten hat, und er gegen andere Männer namens Soundso und Soundso klagte, indem er sagte, dass sie sich in böser Art und Weise seines Weinbergs am Soundso genannten Ort bemächtigt hätten. Weil dieselben Soundso und Soundso zur Antwort gaben, dass sie den Gutsverwalter namens Soundso zum rechtmäßigen Gewähren hätten, weil der ihnen denselben Weinberg gegeben hatte, wurde dem Soundso von denselben Männern solcherart befohlen, dass er sich an demunddem Tag in der Stadt Angers vor demselben Soundso verantworten sollte. Falls er das nicht getan hat, muss er denselben Soundso zusammen mit der im Gesetz vorgesehenen Strafzahlung wieder in den desselben Weinbergs einsetzen.

Geschehen ...