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Sicherheit nach Eigentumsstreit

Sicherheit, ausgestellt vor Männern guten Leumunds (boni homines) durch einen Mann für einen anderen, den er fälschlich in einer Eigentumsangelegenheit beschuldigt hatte, diesen wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen.

ES BEGINNT EIN SCHREIBEN FALLS EINER EINEN MANN WEGEN SEINER HABE VERKLAGT HAT

Da bekannt ist, dass ein Mann namens Soundso einen anderen Mann namens Soundso wegen seiner Habe vor Gericht gebracht hat und derselbe Soundso ihm daran niemals etwas böses getan hatte, kam er daher mit demselben Soundso vor Männern guten Leumunds (boni homines) überein, dass dieses Schreiben ausgefertigt werde, damit der es zu keiner Zeit wage, irgendetwas gegen denselben zu unternehmen. Denn falls der Soundso oder sonst irgendjemand an seiner statt es wagen sollte, in dieser Sache Widerstand zu leisten, ‚muss er Dir und dem fiscus soundsoviele solidi, [die] untereinander [aufgeteilt werden]/,// bezahlen und, was er fordert, soll er nicht erreichen und dieses Schreiben soll fest bestehen bleiben‘.