Sicherheit, ausgestellt vor Männern guten Leumunds (
ES BEGINNT EINE SICHERHEIT1 Bei der securitas handelte es sich nach römischem Recht um eine schriftliche Quittung, die als Erfüllungsbeweis diente. Bei der frühmittelalterlichen securitas handelte es sich um zum Abschluss von Rechtsstreitigkeiten ausgestelltes Dokument. Sie zeichnete den Verlauf des Streites nach, notierte gegebenenfalls erbrachte Leistungen und beendete den Konflikt durch die Zusicherung des Ausstellers, den Empfänger wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen. Vgl.
Ich, nämlich der Soundso, der ich auf dem Landgut Soundso des heiligen Soundso lebe. Es widerfuhr mir, dass ich guten Willens2 Zum freien Willen als Voraussetzung für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften im römischen Recht vgl.
‚Weil er jene Sache3 Das illa(m) rem dient hier als Platzhalter für die eigentliche Diebesbeute. in Folge4 Gemeint ist, dass die Sache nach Art bzw. zur Bedingung (conditio) eines Diebstahls in den Besitz des Beklagten kam. Eine sprachliche Konstruktion, die sich auch in frühmittelalterlichen Rechtssammlungen wie dem merowingischen


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