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Hochzeitsgabe (cessio) eines Teils eines Hofes

Übertragung eines Teils eines Hofes durch einen Mann an seine Braut anlässlich ihrer Hochzeit.

ES BEGINNT EINE ABTRETUNG

Meine allerliebste und mit aller Liebe zu liebende Braut namens Soundso, ich der Soundso, Sohn des Soundso. Da es [manchen] bekannt ist, aber vielen [noch] unbekannt ist, dass ich dich gemäß dem römischen Gesetz zur Braut genommen habe, beschäftigt es mich in Geist und Seele, dass ich Dir etwas aus meinem wahrlich bescheidenen Vermögen überlassen sollte. Dies tat ich so auch.

Das heißt, ich überlasse Dir einen Teil eines Hauses samt beweglicher und unbeweglicher Habe auf dem Grund des Landguts Soundso auf dem Land des heiligen Soundso, zusammen mit dem Weiler und allem was ringsum in der Nähe der Hütte des Soundso liegt: Ein bezogenes Bett, soundsoviel Kleidung, Geschmeide für soundsoviele solidi, soundsoviel Unfreie, ihre Namen sind Soundso und Soundso, soundsoviele Ochsen, soundsoviele Kühe samt soundsovielen Kälbern, soundsoviele Schafe, soundsoviele Schweine, ein Waldstück, das soundsoviele Scheffel [Ertrag] bringt, das neben einem Landstück des Soundso liegt, ein Weinberg von soundsoviel iucti, der neben einem Weinberg des Soundso liegt und eine Wiese von soundsoviel iucti. Das alles, was ich oben genannt habe, sollst Du zum überglücklichsten Hochzeitstage, das heißt zum heutigen Tage, als Geschenk zum Niesbrauch [und] zum Besitz haben, solange Du lebst, ohne einen Nachteil für denjenigen, dessen Land es ist. Und falls es einen meiner Verwandten oder irgendeinen Fremden geben sollte, derauch wenn ich nicht glaube, dass das geschiehtes wagt irgendwann einmal gegen diese Abtretung zu handeln oder sie zu brechen und zu wiedersprechen, muss er das Doppelte dessen [bezahlen], was er verlangt und wird es nicht erlangen können und diese Abtretung und unser Wille sollen fest bestehen bleiben.