Übertragung zum Nießbrauch eines Teils eines Hofes durch einen Mann an seine Braut anlässlich ihrer Hochzeit.
ES BEGINNT EINE ABTRETUNG1 Bereits in der Spätantike hatte sich cessio, ursprünglich nur für Forderungsabtretungen gebraucht, zum wichtigsten Begriff für Eigentumsübertragungen entwickelt. Vgl.
Meine allerliebste und mit aller Liebe zu liebende Braut namens Soundso, ich der Soundso, Sohn des Soundso. Da es [manchen] bekannt ist, aber vielen [noch] unbekannt ist, dass ich dich gemäß dem römischen Gesetz zur Braut genommen habe2 Zu den Verweisen auf das römische Recht in den Formeln von Angers vgl.
Das heißt, ich überlasse Dir einen Teil eines Hauses samt beweglicher und unbeweglicher Habe auf dem Grund des Landguts Soundso auf dem Land des heiligen Soundso4 Möglicherweise ein Verweis auf einen kirchlichen Immunitätsbezirk oder auf Zehntrechte einer Kirche. Abweichend


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