Schuldschein über ein Darlehen in Silber für welches der Schuldner dem Gläubiger bis zur Rückzahlung nach einer bestimmten Zahl von Jahren die Hälfte seines Rechtsstatus als Pfand überlässt und sich diesem zu regelmäßigen Diensten verpflichtet.
ES BEGINNT EIN SCHULDSCHEIN1 Die cautio löste in der Spätantike die Stipulationsurkunde als Schuldschein ab. Sie enthielt zumeist Angaben über den Empfang eines Darlehens, die Gewährung eines Pfandes sowie die Verpflichtung zur Rückzahlung nach einer bestimmten Frist nebst einer Strafklausel. Wurde das Darlehen zurückgezahlt, wurde die cautio zurückgegeben. Vgl. dazu
An den prächtigen Herrn [und] Bruder2 Die Anrede fratri scheint hier als Anrede im christlichen Sinne (d.h. „Bruder in Christo“) gebraucht zu werden. Soundso, ich der Soundso. Es ist bekannt, dass ich etwas bekommen habe, und zwar habe ich von euch durch diesen Schuldschein etwas als ein Darlehen3 Das beneficium (die „Wohltat“, „Gunstbezeugung“ oder „Gabe“) wird hier im Sinne von „etwas zur Verfügung gestelltes“, „geliehenes Gut“ gebraucht, im Zusammenhang mit Geld also „Darlehen“. Seit dem 7. Jahrhundert entwickelte sich beneficium zum terminus technicus für die zeitlich befristete Landleihe zum Nießbrauch, ohne seine Grundbedeutung zu verlieren. Vgl. dazu