Hochzeitsgabe eines Hauses durch einen Mann an seine Braut.
ES BEGINNT EINE HOCHZEITSGABE1 Hier dotis = dos. Die dos bezeichnet im Wortsinn die Schenkung oder die Gabe, in der römischen Tradition zumeist konkret die Brautgabe oder Hochzeitsgabe. Vgl. zur dos u.a.
Im vierten Jahr der Herrschaft unseres Herrn König Childeberts2 Drei merowingische Könige mit Namen Childebert sind bekannt: Childebert I. (511-558), Childebert II. (575-596) und Childebert III. (694-711), vgl. dazu
‚An meine allerliebste Braut mit Namen Soundso, wegen5 Das pro steht hier für ein propter vgl.