Verkauf eines Feldes über welches eine geistliche Einrichtung gewisse Vorrechte besitzt durch eine Person an eine andere Person.
ES BEGINNT EIN VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
Ich, nämlich der Soundso. Es ist bekannt, dass ich etwas verkauft habe, und zwar habe ich an den Soundso ein Feld2 Zur Unterscheidung der beiden Flächen wird das Feld des Tauschpartners hier als campus bezeichnet, der gegen den campellus getauscht wird., das soundsoviele Scheffel an Ertrag bringt und das sich auf dem Gebiet des heiligen Soundso3 Die Bezeichnung des Feldes als super terraturio sancti illius dient hier zunächst der genaueren Verortung der Lokalität. Erst im weiteren wird durch die Formulierung absque preiudicium sancti illus cuius terre esse videtur deutlich, dass einer bestimmten geistlichen Einrichtung gewisse Rechte hinsichtlich des Feldes zukamen. Vgl. dazu