Freilassung durch Brief einer Person in den Status der vollen Freiheit und Unterstellung derselben unter den Schutz eines Heiligen.
ES BEGINNT EINE FREILASSUNG1 Die ingenuitas bezeichnet eigentlich den Stand der Freigeborenen und wird hier als Begriff für den Rechtsakt gebraucht, mit dem eben jener Zustand bei einem Unfreien (nachträglich) herbeigeführt wird, wörtl. also eine „Freigeborenmachung“. Seit der Spätantike konnten Freilassungen in unterschiedlichster Form stattfinden: in Kirchen, vor Amtsträgern, durch Brief, Testament oder anders mitgeteilte Willenserklärung. Entscheidend war dabei die Anwesenheit von Zeugen. Vgl. dazu
Im Namen Gottes an unseren allerliebsten Soundso durch den Soundso. Du sollst wissen, dass wir für unser Ansehen bei Gott, für mein Seelenheil und als deinen Lohn für die Ewigkeit anordnen, dass Du vom gegenwärtigen Tage an ein Freier bist, so als ob Du von freien Eltern gezeugt worden wärest2 Vergleichbare Formulierungen finden sich außerhalb der Formelsammlungen lediglich in den in Gallien kaum bekannten