Selbstverkauf einer Person an einen Herrn wegen großer Not.
ES BEGINNT EIN WEITERES VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
Meinem immerwährenden Herrn Soundso, ich der Soundso. Sowohl wegen der Erfordernisse der Umstände als auch zum Vorteil für das Leben2 Hier uidi = uide = uitae; so bereits