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Ungültigerklärung eines Schuldscheins

Ungültigerklärung (vacuaturia) vor Zeugen (boni homines) eines verlorengegangenen Schuldscheins über ein nun zurückgezahltes Darlehen in Silber für welches sich der Gläubiger dem Schuldner zu für einige Jahre zu Diensten verpflichtet hatte, die dem Rückzahler nun an Stelle des Schuldscheins zurückgegeben wird.

ES BEGINNT EINE WEITERE UNGÜLTIGKEITSBESCHEINIGUNG

Da bekannt ist, dass ein Mann namens Soundso einem Mann namens Soundso einen Schuldschein über sein ganzes Dasein übergeben hat, durch den ihm ein Darlehen über soundsoviele Unzen Silber gewährt wurde, damit der [Schuldner] für soundsoviel Jahre jedweden Dienst, den der [Gläubiger] ihm auferlegt, für ihn erledigen sollte, und derselbe Mann Soundso den Schuldschein überhaupt nicht finden konnte, „gab ich Dir daher also von meiner Hand und der Hand der Männer guten Leumunds diese Ungültigkeitsbestätigung, da Du meine Habe zurückgegeben hast“: Wann und wo immer derselbe Schuldschein gefunden werden wird, soll er ungültig und gehaltlos bleiben und diese Ungültigkeitsbestätigung soll fest bestehen bleiben.