Protokoll, bestätigt durch Zeugen, über die Nichtanerkennung eines in einem Rechtsstreit vor einem
ES BEGINNT EIN BELEGSCHREIBEN [ÜBER DIE FESTSTELLUNG, DASS DIE GEGENPARTEI IHRER RECHTSPFLICHT NICHT NACHKAM1 Lies Incipit noticia [solsadii], denn der folgende Text handelt von einem solsadium (siehe unten).]
Belegschreiben [über die Feststellung, dass die Gegenpartei nicht zum Gerichtstermin erschienen ist]2 Auch hier lies noticia [solsadii]., welcher Art sie ist und in wessen Gegenwart sie geschah. Der Soundso und der Soundso nahmen infolge eines Urteils des praepositus Soundso ihren Gerichtstermin (placitum) in der Stadt Angers3 Angers (Frankreich, Département Maine-et-Loire, chef-lieu). in der Kirche des Herrn Soundso wahr, weil eine Frau namens Soundso wegen dieser bestimmten Sache4 Die Wendung illa(m) rem dient hier vermutlich als Platzhalter für die eigentliche Streitsache/das eigentliche Vergehen. gegen sie geklagt hatte5 Fränkische Gerichtsverfahren liefen, kam es zu keiner außergerichtlichen Einigung, in der Regel in mehreren Stufen ab. Zunächst lud der Kläger den Beklagten vor Gericht. Dort äußerten sie sich in Rede und Gegenrede und brachten ihre Belege vor. Mussten weitere Belege erbracht werden, wurde ein neuer Termin zu einer bestimmten Frist angesetzt. Handelte es sich dabei um den endgültigen Beweis – zu erbringen etwa durch Gottesurteil oder Reinigungseid – konnte auch ein zweizüngiges Urteil verhängt werden. Dieses ließ die Frage der Schuld offen und machte sie vom Ausgang des Gottesurteiles bzw. der Leistung des Eides abhängig, verhängte aber bei einem Scheitern derselben bereits die Strafe. Gefällt wurde das Urteil von den Beisitzern, während dessen Verkündung und Durchsetzung dem Vorsitzenden oblag. Vgl. dazu