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Feststellung der Nichterfüllung einer Rechtspflicht

Protokoll, bestätigt durch Zeugen, über das Nichterscheinen eines Mannes, der durch einen anderen Mann in einem Rechtsstreit um Silber vor einem agens angeklagt wurde, zu der für seinen Reinigungseid angesetzten Versammlung.

EIN WEITERES [BELEGSCHREIBEN] ÜBER DIE FESTSTELLUNG, DASS DIE GEGENPARTEI IHRER RECHTSPFLICHT NICHT NACHKAM

Belegschreiben über die Feststellung, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachkam, welcher Art sie ist und in wessen Gegenwart sie geschah. Der Soundso kam in die Kirche des Heiligen Soundso in der Stadt Angers und nahm seinen Gerichtstermin (placitum) gegen einen Mann namens Soundso teil, der in Rechtsstreitigkeiten wegen Silber vor dem agens Soundso anberaumt war, weil er an diesem Tag Soundso, das bedeutet am soundsovielten Tag im Monat Soundso, zusammen mit seinen Männern schwören sollte. Der Soundso war zusammen mit seinen Beiständen bei diesem Gerichtstermin (placitum) anwesend. Gemäß den Gesetzen hielt er eine Frist von drei Tagen ein und stellte [schließlich] fest, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachgekommen war. Denn der Soundso war weder bei diesem Gerichtstermin (placitum) anwesend, noch sandte er irgendjemanden an seiner statt, der für ihn selbst den Gerichtstermin (placitum) einhalten oder eine Entschuldigung für das Fernbleiben melden sollte.

In deren Gegenwart wurde der Gerichtstermin (placitum) desselben eingehalten und die Nichterfüllung der Rechtspflicht festgestellt und sie bestätigten dieses Belegschreiben mit ihrer Hand hier unten: ...