Protokoll, bestätigt durch Zeugen, über das Nichterscheinen eines Mannes, der durch einen anderen Mann in einem Rechtsstreit um eine Stute vor einem
ES BEGINNT EIN WEITERES DOKUMENT ÜBER DIE FESTSTELLUNG, DASS DIE GEGENPARTEI IHRER RECHTSPFLICHT NICHT NACHKAM1 Die solsadia (Fem. Sing. analog zu notitia) bezeichnet das zu einem solsadium gehörige Dokument (eben die im Text selbst genannte noticia solsadii). Der Begriff solsadium ist eine Ableitung aus der fränkisch-lateinischen Wortschöpfung solsadire (vermutlich aus sol („Sonne“) und latein. adire „heran kommen“ oder sol und fränk. satjan „setzen“ gebildet). Nach gängiger Lesart bedeutet solsadire „der Gegenpartei eine Frist bis Sonnenuntergang zur Erfüllung einer Rechtspflicht setzen“ oder als Folge „feststellen, dass die Gegenpartei (binnen dreier Tage) nicht vor Gericht erschienen ist“. Ein solsadium wäre demnach die Wartefrist bzw. die formale Feststellung des Versäumnisses. Vgl. dazu
Belegschreiben über die Feststellung, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachkam, welcher Art sie ist und in wessen Gegenwart sie geschah. Ein Mann namens Soundso kam und nahm seinen Gerichtstermin (placitum) in der Stadt Angers2 Angers (Frankreich, département Maine-et-Loire, chef-lieu). in der Kirche des Herrn Soundso wahr, weil dort dieser [Termin] gegen einen Mann namens Soundso anberaumt war, der sich wegen seiner Stute in einem Rechtsstreit vor dem agens3 Als verselbstständigtes PPA von agere bezeichnet agens „der/die Tätige“ häufig den Bevollmächtigten eines Herrn (z.B. Vogt oder Meier) oder einer Institution und dient als Synonym für advocatus, villicus oder procurator; dazu
In deren8 Zur Form caus = quos