Logo: Universität Hamburg
Logo: Formulae, Litterae, Chartae
Logo: Akademie der Wissenschaften in Hamburg
Feststellung der Nichterfüllung einer Rechtspflicht

Protokoll, bestätigt durch Zeugen, über das Nichterscheinen eines Mannes, der durch einen anderen Mann in einem Rechtsstreit um eine Stute vor einem agens angeklagt wurde, zur für die Verhandlung angesetzten Versammlung.

ES BEGINNT EIN WEITERES DOKUMENT ÜBER DIE FESTSTELLUNG, DASS DIE GEGENPARTEI IHRER RECHTSPFLICHT NICHT NACHKAM

Belegschreiben über die Feststellung, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachkam, welcher Art sie ist und in wessen Gegenwart sie geschah. Ein Mann namens Soundso kam und nahm seinen Gerichtstermin (placitum) in der Stadt Angers in der Kirche des Herrn Soundso wahr, weil dort dieser [Termin] gegen einen Mann namens Soundso anberaumt war, der sich wegen seiner Stute in einem Rechtsstreit vor dem agens Soundso befand. Derselbe Soundso war bei seinem Gerichtstermin (placitum) anwesend und hielt den Gesetzen entsprechend eine Frist von drei Tagen ein und stellte [schließlich] fest, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachgekommen war. Denn der Soundso war weder beim Gerichtstermin (placitum) anwesend, noch sandte er irgendjemanden an seiner Stelle, der für denselben den Gerichtstermin (placitum) einhalten oder eine Entschuldigung für das Fernbleiben melden sollte.

In deren Gegenwart wurde der Gerichtstermin (placitum) desselben eingehalten und die Nichterfüllung der Rechtspflicht festgestellt und sie bestätigten dieses Belegschreiben mit ihren Händen hier unten: …