Protokoll, bestätigt durch Männer guten Leumunds (
[OHNE ANGABE]1 Dass es sich um eine solsadia oder noticia solsadii handelt, ergibt sich aus der Beschreibung als noticia solsadii in nächsten Satz (vgl.
Belegschreiben über die Feststellung, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachkam,2 Der Begriff solsadium ist eine Ableitung aus der fränkisch-lateinischen Wortschöpfung solsadire (vermutlich aus sol („Sonne“) und latein. adire „heran kommen“ oder sol und fränk. satjan „setzen“ gebildet). Nach gängiger Lesart bedeutet solsadire „der Gegenpartei eine Frist bis Sonnenuntergang zur Erfüllung einer Rechtspflicht setzen“ oder als Folge „feststellen, dass die Gegenpartei (binnen dreier Tage) nicht vor Gericht erschienen ist“. Ein solsadium wäre demnach die Wartefrist bzw. die formale Feststellung des Versäumnisses. Vgl. dazu