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Feststellung der Nichterfüllung einer Rechtspflicht

Protokoll, bestätigt durch Männer guten Leumunds (boni homines), über das Nichterscheinen einer Frau, angeklagt durch einen Mann, stellvertretend für seine Familie, wegen Mordes durch Schadzauber vor einem Grafen, zur für die Verhandlung angesetzten Versammlung.

[OHNE ANGABE]

Belegschreiben über die Feststellung, dass die Gegenpartei ihrer Rechtspflicht nicht nachkam, welcher Art die Feststellung ist und in wessen Gegenwart sie geschah. Der Mann Soundso nahm seinen Gerichtstermin (placitum) an den Kalenden des Monats Soundso in der Stadt Angers wahr, gemäß des Urteils durch den erlauchten Grafen Soundso und seine Beisitzer. Und er brachte für die Männer mit den Namen Soundso und Soundso und ihre Mutter namens Soundso nebst ihrem Onkel namens Soundso vor, dass eine Frau namens Soundso ihnen ihren Vater namens Soundso durch einen Schadzauber getötet hätte. Man sah, dass dieselben, die oben bereits genannt sind, ihren Gerichtstermin (placitum) den Gesetzen entsprechend von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang einhielten, aber dieselbe Frau kam tatsächlich weder zu diesem Gerichtstermin (placitum) noch entsandte sie an ihrer Stelle einen Abgesandten, der eine Entschuldigung für ihr Fernbleiben leistete. Es war daher unumgänglich für die vorgenannten Leute, dass sie dieses Belegschreiben durch die Hände von Männern guten Leumunds (boni homines) bekräftigen ließen. Solcherart taten sie es auch.