Selbstverkauf einer Person nach einem Diebstahl an ihrem Herrn und dessen Ehefrau an dieselben.
HIER IST DAS VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An meinen Herrn Soundso und seine Gattin3 Vermutlich handelt es sich bei et coniux sua illa um eine Ergänzung zum Standardformular, die nicht richtig angepasst wurde, denn die Frau spielt im folgenden keine Rolle. Möglicherweise wollte der Schreiber durch den Nominativ auch Verständnisprobleme bei coniugi su(a)e illi aufgrund der e/i Unsicherheit vermeiden., ich, der Soundso. Weil man mir die Achtlosigkeit nachgewiesen hat, dass ich Dinge von Euch gestohlen habe4 Die Form furaui geht zurück auf furare, einen Rückgebildeten aktiven Infinitiv des Deponens furari. , und ich dies auf andere Art nicht ausgleichen5 Das Verb transagere = transigere (eigentliche Bildung aus trans und agere) ist eine Rückbildung aus transactio „Ausgleich“, „Vergleich“ (von transigere) in Analogie zu agere und actio. kann6 Das fränkische Recht sah bei Vergehen unterschiedlichster Art Bußzahlungen vor. Diese Zahlungen waren in ihrer Höhe so bemessen, dass sie meist nur mittels sozialer Netzwerke, die Teile der Summe übernahmen, beglichen werden konnten. Abgelöst wurden diese sog. Kompositionensysteme im 10./11. Jahrhundert durch das verstärkte Aufkommen der peinlichen Strafe. Vgl. dazu