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Protokoll eines Eintrages in die gesta municipalia mit inseriertem Mandat und Hochzeitsgabe (cessio)

Protokollartige Beschreibung (a), wie ein Sachwalter (prosecutor) vor der öffentlichen Versammlung (curia publica) von Angers erscheint und, bevollmächtigt durch das Mandat einer Frau, um die Öffnung der öffentlichen Bücher zur Eintragung einer Schenkung zur Hochzeit bittet. Inseriert in diese sind das Mandat (b), mittels welchem die Ehefrau ihren Mann zur Führung ihrer Rechtsgeschäfte hinsichtlich der ihr zugekommenen Güter aus dem Besitz seiner Eltern beauftragt und ermächtigt, sowie die Übereignung (c) von Gütern durch den Ehemann an seine Frau anlässlich ihrer Hochzeit.

HIER GEHT ES UM DIE GESTA [MUNICIPALIA]

Im vierten Jahr der Herrschaft unseres Herrn König Childebert, das bedeutet im Monat Soundso am soundsovielten Tag, als die curia publica gewohnheitsgemäß in der Stadt Angers auf dem Marktplatz eine Sitzung abhielt, sprach der vir magnificus Soundso als Bevollmächtigter ebendort:

Ich bitte Dich, vir laudabilis, defensor Soundso, curator Soundso, magister militum Soundso und die übrige curia publica, dass Ihr die öffentlichen Besitzverzeichnisse öffnen lasst, weil ich etwas habe, was ich bei den Akten ausführen muss.“

Der defensor, die principales und die ganze curia publica sprachen gemeinsam:

Die öffentlichen Bücher stehen Dir offen! Führe aus, was Du wünschst!“

Die Soundso hat mir in schriftlicher Form durch ihre Vollmacht aufgetragen zu gehorchen, weil es einen Bevollmächtigten geben soll, damit die Vollmacht, dieich bezüglich meines allerliebsten Gatten Soundso veranlasst habe’, für all ihre Rechtsgeschäfte, welche er sowohl im Gau als auch am Hof oder an irgendwelchen anderen Orten übernehmen soll. Jene meine Anteile, die ihr aus dem Eigengut meiner Eltern den Gesetzen nach zugefallen sind oder zufallen sollen, oder was ihr in rechtmäßiger Weise abgabepflichtig ist, ‘die sollst Du gegen meine Eltern oder gegen Irgendjemanden sonst übernehmen und vor Gericht und zum Prozess bringen’. Nachdem man jene Vollmacht, dieich bezüglich meines allerliebsten Gatten Soundso veranlasst habe’, in Augenschein genommen hat, bin ich verpflichtet sie den gesta municipalia beizufügen.“

Die curia sagte dem Mann:

Die Vollmacht, die Du, wie Du sagst, bei Dir hast, soll der vir venerabilis Soundso, Diakon und Schreiber, entgegennehmen.“

Der Bevollmächtigte Soundso sprach:

Ich wünsche [und] verlange, dass Ihr für all meine öffentlichen [Angelegenheiten] untersucht, ob diese Vollmacht gleichsam den Gesetzen entsprechend erteilt wurde, auf dass Ihr die Hochzeitsgabe, die ich in Händen halte, in eurer Anwesenheit auf dem Marktplatz öffentlich verlesen lasst.“

Die curia aber sprach:

Die Hochzeitsgabe, die Du, wie Du sagst, bei Dir hast, soll der Soundso, Diakon und Schreiber in der Stadt Angers, in unserer Gegenwart in Empfang nehmen, um sie zu verlesen.“

Nachdem dieser [die Hochzeitsgabe] in Empfang genommen hatte, trug er vor:

ES BEGINNT DIE VOLLMACHT

An meinen Herrn und Gatten Soundso. Ich erbitte und erflehe Eure süßeste Gnade, damit Ihr an meiner statt alle unsere Rechtsgeschäfte, sowohl im Gau als auch am Hof oder an irgendwelchen anderen Orten übernehmt und jene unsere Anteile, die mir aus dem Eigengut Deiner Eltern den Gesetzen nach zufielen oder zufallen müssen, oder was uns in rechtmäßiger Weise abgabepflichtig ist, gegen meine Eltern oder gegen Irgendjemanden sonst übernehmt und vor Gericht und zum Prozess bringt. Und Du sollst freilich wissen, dass ich alles, was auch immer Du deswegen an unser statt durchführen, tun und ausführen musst, als gültig anerkennen werde.“

Die Vollmacht wurde in der Stadt Angers vor der curia publica mit einem Eid bestätigt.

ES BEGINNT DIE ABTRETUNG

Süßeste und mit aller Liebe zu liebende Braut, Tochter des Soundso mit Namen Soundso, ich, der Soundso. Weil ich vom gnädigen Herrn gemäß Gewohnheit, nach dem Willen deiner Eltern [mit Dir] verlobt bin, gebe ich Dir also sowohl zur Brautgabe als auch zu deiner Bereicherung etwas vom Besitz meines bescheidenen Vermögens: Das sind ein Haus samt Hof und der rings umgebenden beweglichen und unbeweglichen Habe. Ich überlasse und übertrage Dir, oh meine süßeste Braut, die Weinberge, Wälder, Wiesen, Weiden, alle fließenden und stehenden Gewässer und die verbundenen und angefügten Ländereien und alles vorgenannte am höchstglücklichen Hochzeitstag mit dieser Abtretung, auf dass Du sie hiermit in Dein rechtmäßiges Eigentum aufnehmen sollst. Ich gebe Dir einen Gürtel im Wert von soundsoviel solidi, soundsoviele Tuniken, ein Laken für ein bezogenes Bett im Wert von soundsoviel solidi, goldene Ohrringe im Wert von soundsoviel solidi und einen Ring im Wert soundsoviel solidi. Ich gebe Dir ein Pferd samt Wagen und allen seinen Vorhängen, soundsoviele Ochsen, soundsoviele Kühe samt ihren Kälbern, soundsoviele Schafe [und] soundsoviele Schweine. All diese aufgezeichneten Dinge sollst Du hiermit als Besitz in Dein rechtmäßiges Vermögen und Deine Verfügungsgewalt aufnehmen und Deinen Nachkommen, die von uns gezeugt wurden, hinterlassen, vorbehaltlich des Rechts des Heiligen Soundso, dessen Land es ist. Und sollte es irgendwann einmal einen geben, der gegen diese Abtretung, die ich guten Willens für Dich aufzuzeichnen gebeten habe, vorgehen möchte oder sich anmaßt, gegen diese Abtretung zu handeln oder sie zurückzunehmen, sei es entweder ich selbst oder sei es irgendeiner meiner Erben oder Verwandten oder sonst irgendjemand, sei es ein Außenstehender oder sei es ein Abgesandter, muss Dir bei einem Prozess der Kläger den doppelten Wert geben, so viel und nochmals so viel, wie diese Abtretung umfasst und sie zu dieser Zeit an Wert hinzugewonnen hat. Und er soll bei seiner Rückforderung keinen Erfolg haben und dies, diese Abtretung hier und unser Wille, soll für alle Zeit rechtsgültig bleiben.“

Nach diesen Dingen sprach die curia:

Solltest Du noch etwas anderes aus dieser Angelegenheit bei Dir haben oder tun müssen, musst Du es jetzt sagen!“

Der Bevollmächtigte Soundso antwortete:

Ich hatte eurer Herrlichkeit zu danken, weil Ihr die Schenkung, die ich ausführe, gemäß ihrer Niederschrift den gesta municipalia hinzugefügt habt, so wie es eure Liebe gewährte. Und ich habe das vor euch getan und ich habe es nach alter Sitte aufgeschrieben.“